Skip to content

Solwodi NRW e.V. – Ein Interview mit der Sozialpädagogin Frau Masselink

Solwodi NRW e.V. – Ein Interview mit der Sozialpädagogin Frau Masselink published on Keine Kommentare zu Solwodi NRW e.V. – Ein Interview mit der Sozialpädagogin Frau Masselink

von A.Bendroth

url
Bild: Solwodi e.V.

A.Bendroth: Frau Masselink seit wann gibt es Solwodi in Duisburg und was ist ihr Arbeitsauftrag?                                                                                                                          Frau Masselik: Unsere Einrichtung gibt es seit 1997 und wurde von Schwester Leonie Beving gegründet.Wir sind eine Beratungsstelle für Migrant*innen, Flüchtlinge, Frauen, die von Menschenhandel und Zwangsprostitution betroffen sind und Hilfe suchen. Dazu kommen auch noch Minderjährige, die von sexueller Gewalt betroffen sind.

Was wird betroffenen Frauen in Ihrer Einrichtung bereitgestellt?     

Zunächst einmal haben wir sieben sogenannte Schutzwohnungen für unsere Klient*innen. Es sind Einzelzimmer, die jeweils mit einem Bett, Schreibtisch und Schrank ausgestattet sind. Zwei Frauen teilen sich jeweils ein Badezimmer und es gibt eine Gemeinschaftsküche.
Es gibt eine gemeinsame Freizeitgestaltung, das heißt wir organisieren einmal in der Woche einen Kochabend, Ausflüge ins Kino oder Schwimmbad.
In unserem Haus haben wir gewisse Regeln, die von den Frauen beachtet werden müssen. Zum Beispiel müssen sie bei längerer Abwesenheit, also wenn sie auswärts übernachten, angeben, wen sie besuchen und an welchem Ort sie Freunde treffen.

Was zeichnet Ihre Arbeit aus?
Die Nähe zu den untergebrachten Zeug*innen ist zum einen praktisch, da wir sofort bei Fragen leicht erreichbar sind; zum anderen bedingt derartige Nähe auch eine gewisse Abgrenzung. Die täglichen Themen und Aufgaben, die mir die Zeug*innen stellen, sind kaum planbar und meine Arbeit ist dadurch flexibel. Diese Spannweite macht meine Arbeit sehr spannend. Zu unseren wichtigsten Aufgaben zählt es die Klient*innen zu stabilisieren.

Die Arbeit ist aber auch sehr intensiv, da mit den Frauen so eng zusammen gearbeitet wird. Zunächst müssen wir uns „kennenlernen“. Viele Frauen vergessen über diese enge Betreuung, dass dies meine Arbeit ist und natürlich muss ich mich auch in bestimmten Punkten ganz klar abgrenzen.

Was ist das Ziel Ihrer Arbeit?
Unser Ziel ist es, dass Opfer wieder ein „normales“ Leben führen können.

Wie werden Sie finanziert?
Unsere Beratungsstelle wird über Spenden als auch durch Zuschüsse des Landschaftsverbandes finanziert. Ausflüge, Freizeitaktivitäte und, Kleidung werden von Spendengelder abgedeckt. Für die Kosten der Schutzwohnungen und Honorarkosten für Anwält*innen, Dolmetscher*innen und Begleitpersonen, welche die Frauen zu Terminen begleiten, erhalten wir Zuschüsse vom Landschaftsverband. Den Lebensunterhalt erhalten die Frauen von den sozialen Trägern (Jobcenter oder Sozialamt).

url
Bild: rlp.de | Solwodi-Gründerin Schwester Lea Ackermann

Aus welchen Ländern kommen die Zeug*innen und kann man hier eine Veränderung erkennen?
Als ich mit meiner Arbeit begonnen habe, kamen die Zeug*innen meistens aus osteuropäischen Ländern, wie Russland, Polen, Litauen, Lettland oder Tschechien. Gegenwärtig kommen die Meisten aus Afrika, Rumänien und Bulgarien.

Frau Masselink, erzählen Sie doch noch bitte, wie die betroffenen Frauen nach Deutschland gelangen und welche Gruppe am meisten betroffen ist?
Beispielsweise sind die afrikanischen Frauen besonders belastet. Die Kontaktaufnahme zu ihnen ist sehr wichtig, damit wir Einblicke in ihre Lebenswelt erhalten, um so die bestmögliche Unterstützung und Hilfe anzubieten. In der Regel werden die afrikanischen jungen Frauen in ihrer Heimat verkauft und gelangen über Schlepper nach Europa/Deutschland. Dabei entstehen unwahrscheinlich hohe Schulden. Wir bewegen uns da in einem Rahmen von 50.000 Euro bis zu 100.000 Euro.
Zunächst müssen die jungen Frauen ihre Schulden abbezahlen. Wenn dies gelungen ist, dann stehen sie in der Verpflichtung ihre Familie zu unterstützen und Geld nach Hause zu schicken. Dabei müssen Sie bedenken, dass der Familienverband in Afrika anders als hier in Europa/Deutschland aufgebaut ist. Sie können sich das so vorstellen, dass meistens das halbe Dorf zur Familie gehört und dementsprechend viele Menschen an den Geldsendungen der jungen Frauen Interesse haben. Auch die Schlepper und Priester aus diversen Kirchen wollen sich durch den Verkauf der Frauen bereichern.

Wer verkauft denn die jungen Frauen?
Nicht selten sind es die eigenen Familien, das heißt die Eltern, Geschwister, Onkel, welche die Frauen verkaufen. Insbesondere bei rumänischen und bulgarischen Frauen gibt es auch vor Ort Männer, die zielstrebig diejenigen Frauen “verliebt machen“, um dann zu verkaufen..

In welcher Verfassung befinden sich die betroffenen Frauen?
Man kann sagen, dass alle Zeug*innen in irgendeiner Form belastet sind. Viele leiden an psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Traumata oder auch Persönlichkeitsstörungen. Deswegen wird jede Frau, die das Hilfsangebot unserer Beratungsstelle wahrnimmt und therapeutischen Bedarf hat an eine Therapeut*in angebunden. Wir können glücklicherweise die Zeug*innen an Therapeut*innen mit jeweiligen Sprachkenntnissen vermitteln.

Wie läuft die Hilfe ab?
Nachdem der Kontakt zu den Frauen hergestellt worden ist und diese in unseren Schutzwohnungen leben, werden die Frauen bei dem zuständigen Sozialhilfeträger angemeldet. Für die Anmeldungen händigt uns die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus. Ohne diese Bescheinigungen wäre keine Anmeldung möglich. Dann erfolgt auch eine Anbindung an eine Anwält*in, an eine Sprachschule sowie an Ärzt*innen und Therapeut*innen.

Wie verhält es sich mit der Überwindung der Sprachbarriere und wie können Sie unterstützen?
Da die Zeug*innen ohne Sprachkenntnisse einreisen, bringen natürlich wir Sozialarbeiter*innen entsprechende Sprachkenntnisse der Herkunftsländer der jungen Frauen mit. Das ist notwendig damit überhaupt ein Kontakt entstehen kann. Zudem erhalten wir Zuschüsse vom Landschaftsverband falls wir Dolmetscher*innen beauftragen müssen. Die Zeug*innen erhalten später auch eine Vermittlung in Sprachkurse in der VHS oder in Intensiv-Integrationskursen an der SfS-Schule.
Man kann sagen, dass die jungen Frauen nach 7 bis 8 Monaten ausreichende Sprachkenntnisse für eine einigermaßen fließende Unterhaltung gewonnen haben.
Insbesondere bei bulgarischen und rumänischen Frauen sind Alphabetisierungskurse sehr wichtig, um die neue Sprache zu lernen.

Was passiert im Falle einer Gerichtsverhandlung?
Zum Beispiel haben die Täter*innen meist mehrere Anwält*innen. Die Verteidiger*innen sind natürlich daran interessiert, die Klientin als widersprüchlich und damit als unglaubwürdig darzustellen, damit ihr*e Mandant*in nicht verurteilt wird. Für eine gelungene Gerichtsverhandlung ist insbesondere unsere Betreuung essentiell. Wir sorgen mit unserer Arbeit dafür, dass die Zeug*innen weitestgehend stabilisiert sind, die deutsche Sprache schon ein wenig beherrschen, dass sie anwaltlichen Beistand haben und auch nach dem Prozess weiter betreut werden. Sprachkenntnisse sind besonders wichtig, damit die Frauen erklären können warum sie was in welcher Situation erlebt und gefühlt haben und nicht nur „ja/nein“-Antworten geben können.
Die Frauen schildern möglichst detailliert ihre damalige Situation. Sie erzählen von ihren Gefühlen – ihren Ängsten. Dazu gehört auch, dass eine Tatortbenennung durch Sprach- und Schriftkenntnisse möglich wird.

Ein Hin-und Herspiel von Zeug*in und Verteidiger*innen könnte in etwa so aussehen:
Der*Die Verteidiger*in: „Hatten Sie die Möglichkeit zu fliehen?“
Die Zeugin: „nein“
V.: “ Waren denn die Türen immer verschlossen?“
Z.: „nein“
V.:“Also hätten Sie doch gehen können?“.

Hier wird die „Verzwicktheit“ deutlich. Die Verteidiger*innen versuchen so die Zeugin unglaubwürdig darzustellen – nach dem Motto „Flucht wäre möglich gewesen, die Zeugin hat dies nicht wahrgenommen, also war es für die Zeugin auch nicht schlimm“.

Suggeriert das Prostitutionsgesetz, das am 01.Januar 2002 in Kraft getreten ist, nicht, dass Prostitution mittlerweile eine freiwillige Dienstleistung ist?
Nun ja, das eigentlich positiv gemeinte Gesetz hat in Wirklichkeit alles noch schwieriger gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Frauen freiwillig in der Prostitution arbeiten und damit auch die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer*innen haben sollen. Damit verbunden sind dann Krankenversicherung, Anmeldung eines Gewerbes oder ein Arbeitsvertrag. Jedoch existiert eine drastische Kluft zwischen politischem Wunschdenken und Realität; denn welcher Zuhälter macht schon einen Arbeitsvertrag mit einer Prostituierten?
Das Gesetzt ist auch in dem Sinne veraltet, da sich über die Jahre auch die EU erweitert hat und weitere Länder in die EU eingetreten sind.
Dies bedeutet also, dass EU-Bürger*innen einen EU-Ausweis besitzen. Damit verbunden, haben EU-Bürger*innen 3 Monate Zeit sich in Deutschland ein Beschäftigungsverhältnis zu besorgen, wenn dies nicht geschieht müssen sie ausreisen. Jedoch brauchen EU-Bürger*innen keinen Gewerbeschein oder Arbeitsvertrag, den sie vorzeigen müssen, wenn sie sich hier aufhalten, da reicht dann wieder der Ausweis.
Also ist die Möglichkeit der Kontrolle durch die Behörden damit weggefallen und die Möglichkeit Frauen mit auf die Polizeiwache zu nehmen. Damit ist eine Option des „Bemerkbarmachens“ und des „Aussteigens“ entfallen.
Bei Kontrollen im Milieu wird sich so gut wie keine bemerkbar machen, aufgrund des psychischen Drucks und der Kontrolle. Zusätzlich ist die Nachvollziehbarkeit ihrer Aufenthaltsdauer nicht mehr wirklich gegeben, da die Frauen sich nie lange in einer Stadt aufhalten, sondern schnell weiterverkauft werden.

Wie kann den Frauen noch besser und umfassender geholfen werden?
Da würde ich mir wünschen, dass die Klient*innen in Ausbildungsverhältnisse kommen könnten und sie es bei der Suche und Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses leichter hätten.

Vielen Dank für das Interview!

Facebookby feather

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primary Sidebar

Schrift anpassen
Hohe Kontraste