Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gesetzgebenden dazu verpflichtet sind, einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzuführen (oder den Geschlechtseintrag komplett abzuschaffen). Die Aktion Standesamt 2018 setzt sich für einen positiven 3. Geschlechtseintrag ein.
Mit dem 08.10.2018 beginnt die Aktionswoche der Aktion Standesamt 2018!
Was heißt das überhaupt?
Aktion Standesamt 2018: Das Bundesverfassungsgericht hat den Kläger_innen Recht darin gegeben, dass Menschen nicht aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert und benachteiligt werden dürfen. Das heißt konkret, dass beispielsweise ein intergeschlechtlicher Mensch ein Recht darauf hat, dass im eigenen Pass ‚inter‘ oder ‚divers‘ oder ‚weiblich‘ oder nichts von alldem steht. Wir setzen uns dafür ein, dass ein neues Gesetz sowohl intergeschlechtliche, als auch transgeschlechtliche Menschen und solchen die sich keinem oder mehreren Geschlechtern zugehörig fühlen, mitdenkt. Wir finden, jede Person weiß selbst, welcher Eintrag am besten für sie ist.