von Feminismus im Pott
In der 17. Kalenderwoche wollte unsere Kollegin* in einer Apotheke die „Pille danach“ kaufen. Dieser Erwerb wurde ihr von x diensthabenden Mitarbeiter*in verweigert. Ihr wurde die „Pille danach“ NICHT verkauft. Und dies einundvierzig Tage nach dem 15. März 2015, seit dieses Notfallkontrazeptivum in der Bundesrepublik Deutschland rezeptfrei ist.
Folgende Mitteilung sendete sie an den Apotheker[sic!]Verband Westfalen Lippe.
Bisher ohne Reaktion. Da der Dialog noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden will und in Respekt vor der betroffenen Person, die sich weigerte, die „Pille danach“ zu verkaufen, ist die Mitteilung an dieser Stelle hier anonymisiert.
Sehr geehrt—————–,
am 24. April 2015 versuchte ich die „Pille danach“ in der ———–Apotheke ————- in ——– bei ———————– zu kaufen.
Auf die Frage wofür ich sie bräuchte, sagte ich, dass ich sie im Notfall einer Verhütungspanne wie beispielsweise einem gerissenen Kondom schnell und sicher zur Verfügung haben möchte (Tatsächlich riet mir die Gynäkologin ——————- genau zu dieser Handhabe).
Mit folgenden Begründungen weigerte sich ————- mir das frei verkäufliche Produkt zu verkaufen:
1. —— würde ein Medikament, das bis vor kurzem noch verschreibungspflichtig gewesen ist, nicht einfach rausgeben.
2. Die „Pille danach“ sei ein Notfallmedikament und nur für Notfälle anzuwenden.
3. —— fühle sich nicht wohl damit, mir die „Pille danach“ zu verkaufen. Ich solle mich nochmal mit anderen Verhütungsmethoden auseinandersetzen.
Ich möchte mich auf Grund dieser Begründungen bei ————- beschweren.
zu 1. Es ist irrelevant, seit wann dieses Medikament rezeptfrei verkäuflich ist. Wie Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, musste die deutsche Blockade der Freigabe der „Pille danach“ durch EU-Rechtssprechung beendet werden. Der deutsche Umgang mit der „Pille danach“ zeugt von vielem, nur nicht von seiner Angemessenheit. Den bisherigen Umgang weiterhin implizit als normativen Maßstab zu verwenden ist schlicht falsch.
zu 2. Ich gab wiederholt an, dass ich die „Pille danach“ ausschließlich im Falle eines Notfalls nutzen werde und ich selbstverständlich alles tue, damit kein Notfall entsteht.
zu 3. Ich halte die Schlussfolgerung von ————-, dass ich, da ich die „Pille danach“ für Notfälle kaufen möchte, mich nicht um eine solide Verhütungsmethode kümmern würde, für eine unprofessionelle und grenzüberschreitende Unterstellung.
Auch dass ————— betonte, dass —- sich nicht wohl damit fühle, mir dieses Medikament zu verkaufen, ist problematisch. Als auf meine adäquaten Erläuterungen zu ihren Begründungen nichts Entsprechendes erwidert werden konnte, wurde sich auf den holzschnittartigen Zirkelschluss, dass ein Notfallmedikament ein Notfallmedikament sei, zurückbezogen.
Der Diskurs, den unsere Gesellschaft zu diesem Thema pflegt, ist von einem paternalistischen Konservatismus geprägt. Ich empfinde es als bedenklich, wie ————— diesen Diskurs zumindest in dieser Situation fortgesetzt hat.
Mit freundlichen Grüßen
————–
Realitätscheck**
„Die Einnahme der momentan gängigen (und politisch diskutierten) Präparate auf Levonorgestrelbasis kann zwar bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen, ist aber effektiver, je früher das passiert. Denn 48 Stunden verdreifacht sich bereits das Risiko, ungewollt schwanger zu werden. Auf der sichersten Seite ist die Patientin sogar nur mit einer Einnahme innerhalb der ersten zwölf Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr. Und generell gilt: Je früher desto besser, weil wirksamer.
„Ungeschützt“ hat hierbei verschiedene Bedeutungen. Die „Pille danach“ sollte als Notfallverhütung angewendet werden
• wenn es gänzlich ohne Verhütung zum Geschlechtsverkehr kam,
• wenn vergessen wurde die „Pille“ pünktlich einzunehmen,
• wenn das Kondom des Partners gerissen, ver- oder abgerutscht ist,
• wenn zu befürchten ist, dass die Spirale (Intrauterinpessar) nicht mehr wirksam ist,
• wenn das Diaphragma oder die Portiokappe abgerutscht ist oder vorher herausgenommen wurde,
• wenn die (eh sehr unsichere) Methode des Coitus interruptus oder die Knaus-Ogino-Verhütungsmethode (auch Kalendermethode genannt) versagt hat,
• wenn eine Vergewaltigung vorliegt.
Wenn sie rechtzeitig eingenommen wird, ist die „Pille danach“ jedenfalls äußerst zuverlässig und kann in ca. neun von zehn Fällen eine ungewollte Schwangerschaft verhindern.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Anfang 2014 für die „Pille danach“ auf Levonorgestrelbasis einhellig festgelegt, dass es keine medizinischen Gründe gibt, die dagegensprechen, die Rezeptpflicht aufzuheben. Mit derselben Feststellung hatte das Institut bereits im Jahr 2003 eine Empfehlung zur rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ ausgesprochen und sich dabei u.a. auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation berufen, die ebenfalls für einen schnellen Zugang ohne Umweg über die Rezeptabgabe plädiert. Levonorstrelbasierte Pillen sind: 1. Sehr sicher, führen 2. Nicht zu einer Abtreibung oder Schäden an einem eventuellen Fötus und haben 3. Keine negativen Auswirkungen auf die künftige Fruchtbarkeit. Nebenwirkungen sind unüblich und verlaufen allgemein sehr schwach, heißt es laut WHO.“
** aus: Anne Wizorek: Weil ein #Aufschrei nicht reicht. Für einen Feminismus von heute. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt a.M., 2014; 46f
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